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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Premium Systems
für die Erstellung von Webseiten, Webseiten-Leasing und Webhosting
Gültig für Dienstleistungen der Firma Premium Systems und Webseiten-Programmierer,
Inh. Henning Pabst
§ 1.Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Premium Systems, Henning Pabst (im Folgenden „Henning Pabst” genannt) und Kunden (im Folgenden „Kunden” genannt) beauftragten Leistungen in Bezug auf das Produkt "Webdesign" und "Webhosting" in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Abweichende AGB, wie beispielsweise die AGB für übrige Dienstleistungen der Firma Premium Systems sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, finden keine Anwendung, es sei denn, Henning Pabst hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Nebenabreden, insbesondere Garantien, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn Henning Pabst sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Sie sind zum späteren Nachweis schriftlich vorzunehmen.
§ 2.Angebote und Vertragsschluss
Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Henning Pabst kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande (per Postbrief oder Fax). Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Henning Pabst ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Henning Pabst erklärt der Kunde die Annahme des Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
Angebote von Henning Pabst im Internet, in Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Die Bestellung des Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages.
Sofern sich nach der Auftragserteilung und dem Zustandekommen eines Vertrages eine Erhöhung oder Veränderung der zu erbringenden Leistung ergibt, erhöht sich der Kaufpreis bzw. der zu entrichtende Werklohn nach Maßgabe des effektiv benötigten Mehraufwandes entsprechend. Wir benachrichtigen den Kunden über diesen Umstand, um dessen Genehmigung einzuholen. Der Kunde kann dieser Veränderung auch widersprechen, wir sind dann aber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Als Abnahme eines fertig gestellten Internetauftrittes gilt die Inbetriebnahme im Internet. Der Kunde ist verpflichtet diese vertragsmäßig erbrachte Dienstleistung abzunehmen. Bei Weigerung des Kunden, die Abnahme durch Inbetriebnahme gegen sich gelten zu lassen, sind Gründe für die Weigerung unverzüglich nach Mitteilung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt dies innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ist die Abnahme erfolgt. Das Gewährleistungsrecht des Kunden beschränkt sich zunächst auf eine dreimalige Nachbesserung, sofern diese technisch durchführbar ist. Erst wenn wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgreich nachgebessert haben, steht dem Käufer das Recht zu, im Rahmen einer Ersatzlieferung Gewährleistung durch Herabsetzung des Werklohns bzw. Kaufpreises zu verlangen.
Der Dienstleister hält eine Kopie des abgenommenen Systems vor. Wenn die veröffentlichen Internetseiten ohne Zustimmung oder Kenntnis des Dienstleisters geändert wurden oder von nicht autorisierten Personen funktionsuntüchtig gemacht wurden und dadurch eine eingeschränkte oder unmögliche Funktionalität des Systems entsteht, ist der Dienstleister lediglich dazu verpflichtet, die vorgehaltene Kopie wieder einzuspielen und somit das System wieder in den Zustand der letzten Abnahme zu versetzen und die Funktionalität wieder herzustellen. Die dadurch für den Dienstleister entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Dienstleister kann die Beseitigung von Mängeln so lange verweigern, wie der Kunde fällige Verpflichtungen aus dem Werkvertrag seinerseits nicht erfüllt hat. Die Gewährleistungspflicht erlischt ferner dann, wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung der Internetseite oder der Software (Betriebsanleitung, Einweisung, etc.) nicht befolgt hat.
Der Dienstleister haftet für Schäden des Kunden nur dann, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Dienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die Beweislast liegt wiederum beim Auftraggeber.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung durch den Dienstleister auf solche typischen Schäden begrenzt, die von demselben zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Für den Fall, dass nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienstleister dem Kunden für Schadenersatz haftet, beschränkt sich die Höhe der zu leistenden Entschädigung auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Kaufpreises. Die Haftung durch den Dienstleister nach dem Produkthaftungsgesetz, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Handlungen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die auf eine Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- und Schutzrechten oder der unzulässigen Verwendung einer Domain durch den Kunden zurückzuführen sind.
§ 3.Leistungsumfang
Die Leistungspflichten von Henning Pabst ergeben sich aus dem jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Leistungskatalog von Henning Pabst und den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
Henning Pabst ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, insbesondere vertraglich geschuldeten Webspace bei Drittanbietern anzumieten.
Henning Pabst ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder zu verbessern. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassungen erforderlich sind, um Missbrauch zu verhindern oder Henning Pabst aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
Auf Zusatzleistungen, welche Henning Pabst ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung stellt, hat der Kunde keinen Anspruch. Henning Pabst ist berechtigt, derartige Zusatzleistungen einzustellen, zu ändern oder nur noch entgeltlich anzubieten. In einem solchen Fall wird Henning Pabst den Kunden rechtzeitig informieren.
Henning Pabst ist dem Kunden gegenüber zur Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Support) nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und nur in deutscher Sprache verpflichtet. Alle darüber hinausgehenden Supportleistungen von Henning Pabst sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Henning Pabst zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Henning Pabst dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, auch ohne dass Henning Pabst schriftlich oder mündlich darauf hingewiesen hat.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
ii. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
iii. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
iv. Prüfpflichten bei Linksetzung;
v. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
vi. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
vii. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Henning Pabst wird den Kunden allerdings diesbezüglich in jeglicher Weise unterstützen und beraten. Sollte Henning Pabst dennoch ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Henning Pabst berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 4.Vergütung und Zahlung
4.1. Die Vergütung der von Henning Pabst zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Leistungskatalog von Henning Pabst, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form eine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem im Leistungskatalog von Henning Pabst angegebenen Stundensatz vergütet.
Bei individuell in Auftrag gegebenen Dienstleistungen beginnt das Team von Henning Pabst erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung mit den Dienstleistungen, gleich welcher Art.
4.2. Die Vergütung von Leasing-Webseiten ist - soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde - bei laufenden Leistungen monatlich im Voraus und im Übrigen nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu entrichten. Eine bei Leasingverträgen vereinbarte Einrichtungsgebühr ist in jedem Fall vor Beginn der Webseiten-Erstellung zu zahlen. Henning Pabst stellt, nachdem die Website durch den Kunden freigegeben wurde, eine Rechnung über den im laufenden Jahr fälligen Betrag mit Angabe der Gesamtlaufzeit. Die Rechnung ist in monatlichen Raten zu zahlen. Diese Rechnung enthält, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, eine Ratenzahlungsvereinbarung. Die Zahlung durch den Kunden kann monatlich gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Preistabelle erfolgen. Es steht dem Kunden frei, auf die Ratenzahlung zu verzichten und die Summe der Gesamt-Rechnung unmittelbar zu begleichen. Henning Pabst ist berechtigt, eine Einrichtungsgebühr oder weitere Teilleistungen in Rechnung zu stellen und ggf. angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Henning Pabst behält sich vor, bei negativer Bonitätsprüfung, nur gegen Vorauskasse oder andere mit dem Kunden zu vereinbarende Zahlungskonditionen zu liefern.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement und Internetrecherche,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
4.3 Folgen verspäteter Zahlung
Rechnungen von Henning Pabst sind nach Zugang beim Kunden ohne Abzug und sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Rate ganz oder teilweise nicht fristgerecht bezahlt werden, ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig und der insgesamt offen stehende Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.
Der Kunde muss damit rechnen, dass Henning Pabst die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Henning Pabst Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Bei mehr als vier Wochen Zahlungsverzug ist Henning Pabst berechtigt, Mahnkosten i. H. von 6,00 € zu berechnen. Der Kunde bleibt in diesem Fall trotzdem verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.
Der Dienstleister ist außerdem berechtigt, ab 30 Tage nach Rechnungsstellung Zinsen in Höhe der Refinanzierungskosten zu berechnen, die bei einer Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites in Höhe des Rechnungsbetrages anfallen würden.
Kommt der Kunde für weitere 10 Tage mit der Bezahlung der Rechnung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Rechnung in Verzug, so kann der Dienstleister das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges und entgangenem Gewinn aus einem vertraglich vereinbarten Geschäft bleibt Henning Pabst dabei vorbehalten.
§ 5.Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Vertragslaufzeit und Kündigung von Leasing-Webseiten
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag bei Leasing-Webseiten jeweils um 1 Monat, solange er nicht wenigstens 3 Wochen vor einer vom Kunden gewünschten Website-Abschaltung schriftlich gekündigt wird.
Entscheidet sich der Kunde, die erstellte Firmen-Website nach Ablauf der Laufzeit weiterhin nutzen zu wollen, braucht er nichts weiter zu tun. Die Website bleibt weiterhin „live”. Der monatliche Beitrag reduziert sich um 50%, gemessen am zuletzt gültigen Monatsbeitrag. Henning Pabst sendet in diesem Fall monatlich eine Rechnung. Eine Kündigung ist dann jeweils mit einem Vorlauf von 3 Wochen zum Monatsersten möglich. Der Änderungsservice von Henning Pabst umfasst, nach Ablauf der Laufzeit, für das Premium und Standard-Paket 3 Stunden pro Vierteljahr, für das Basic-Paket 1,5 Stunden pro Vierteljahr. Änderungsstunden können nicht auf spätere Folgemonate übertragen (addiert) werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 12 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Henning Pabst fristlos kündigen, den insgesamt offen stehenden Betrag zur sofortigen Zahlung einfordern und die dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienste (Websites, E-Mail-Adressen) sperren.
Henning Pabst behält sich das Recht auf außerordentliche Kündigung vor im Falle dass:

a. Dem Dienstleister nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kredit- oder Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen
b. Der Kunde eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung trotz Aufforderung nicht binnen 14 Tagen gestellt hat
c. Unüberwindliche Differenzen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden die Ausführung der Leistung unmöglich machen
d. Wichtige Umstände vorliegen, die es dem Dienstleister unmöglich machen in angemessener Zeit dem Auftrag nachzukommen.
Bestellt ein Kunde Zusatzleistungen, können diese nach den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine E-Mail, die der elektronischen Form des § 126a BGB nicht entspricht, wahrt dieses Schriftformerfordernis nicht.
5.2. Vertragslaufzeit und allgemein Kündigung von Webhosting-Verträgen

Die Vertragslaufzeit von Webhosting-Verträgen beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der 1-jährigen Vertragslaufzeit, verlängert sich der Webhosting-Vertrag jeweils um 1 Jahr, solange er nicht wenigstens 4 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 12 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Domain- und Webhosting Gebühren um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Henning Pabst fristlos kündigen, den insgesamt offen stehenden Betrag zur sofortigen Zahlung einfordern und die dem Kunden zur Verfügung gestellten Webspace bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung vorübergehend sperren.
Kündigt der Kunde seinen Webhosting-Vertrag, so hat er selbst dafür Sorge zu tragen, dass seine Webseite auf einem anderen Server neu erstellt wird. Die Firma Henning Pabst wird einem Domainumzug jederzeit entsprechen und den dafür notwenigen "Auth-Code" an den Kunden oder dessen ausdrücklich Beauftragten übermitteln. Es besteht in diesem Fall kein Recht auf das von Henning Pabst erstellte Layout, spezielle Programmierung oder sonstige grafische Elemente der von Henning Pabst erstellten Webseite, es sei denn es wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen. Eine Vergütung oder Gutschrift der Restlaufzeit des Webhosting-Vertrages ist nicht vorgesehen.
5.3. 1. Vertragslaufzeit und Kündigung von Webseiten
Der Kunde hat das Recht, eine von Henning Pabst erstellte Webseite zu kündigen. Eine Rückzahlung oder Vergütung bei Nicht-Inanspruchname der Webseite und des dazugehörigen Webspaces ist nicht vorgesehen. Verweigert der Kunde die Abnahme einer fertiggestellten Webseite, so ist der Kunden verpflichtet, alle bis dahin geleisteten Dienstleistungen wie Layout- und Texterstellung, grafische und Programmierarbeiten und sonstige angefallenen Kosten, wie die Registrierung einer oder mehrerer Domains auf seinen Namen, Bereitstellung von Webspace, Erwerb von Lizenzen usw., zu bezahlen.
§ 6.Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von Henning Pabst die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von

a. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Henning Pabst nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit Henning Pabst vertragliche Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für Henning Pabst unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Henning Pabst keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 7.Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gegenüber Henning Pabst im Rahmen des Vertragsverhältnisses und dessen Zustandekommen gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Henning Pabst jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
Der Kunde hat Henning Pabst bei der Gestaltung der Internetpräsenz zu unterstützen, insbesondere die für die Gestaltung notwendigen Materialien rechtzeitig in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und Entscheidungen über die Gestaltung nach Aufforderung von Henning Pabst in angemessener Frist zu treffen. Henning Pabst wird mit dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss Kontakt aufnehmen und die Gestaltungswünsche und -vorgaben abstimmen. Auf dieser Grundlage wird dem Kunden ein Designentwurf vorgestellt. Änderungswünsche hat der Kunde schriftlich und so genau anzugeben, dass Henning Pabst die Umsetzung ohne Weiteres möglich ist. Im Rahmen der Gestaltung der Internetpräsenz ist der Kunde berechtigt, zweimalig Änderungswünsche und „Korrekturschleifen” gem. gültiger Preis-Leistungs-Übersicht an dem Designentwurf zu verlangen. Eine „Korrekturschleife” ist eine Sammlung von Aufgaben, welche die Änderung eines bestehenden Textes, Layouts, Designs oder einer Programmierung betreffen. Weitere Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten. Trifft der Kunde anstehende Entscheidungen trotz Aufforderung von Henning Pabst nicht binnen angemessener Frist, ist Henning Pabst berechtigt, das Design nach eigenem Ermessen weiter zu entwickeln.
Der Kunde ist verpflichtet, von Henning Pabst bereitgestellte Designentwürfe, Teilleistungen und die fertige Internetpräsenz jeweils nach Aufforderung von Henning Pabst schriftlich abzunehmen, zumindest per elektronischer Übermittlung. Erklärt sich der Kunde über die Abnahme nach Aufforderung von Henning Pabst binnen 21 Tagen nicht, so gilt die Leistung als abgenommen. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
Der Kunde ist für die Inhalte der Internetpräsenz (Texte, Beschreibungen, Bilder, Logos etc.) selbst verantwortlich und hat diese Henning Pabst in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Soweit Henning Pabst die Erstellung der Inhalte übernehmen soll, hat der Kunde dies gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server von Henning Pabst überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server von Henning Pabst hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
Auf dem Server wird ein Sicherungsarchiv vorgehalten und Ihre Webseite kann gegen entsprechendes Entgelt wieder hergestellt werden. Die Wiederherstellung der gespeicherten Daten kann bis zu 14 Tage Rückwirkend erfolgen. Wenn Sie die Rücksicherung zu den o. a. Konditionen wünschen, beauftragen Sie die Rücksicherung bitte zwingend über http://www.webseite-programmerer.de - Kontaktformular - Betreff Rücksicherung und nicht per Email oder telefonisch. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit / Korrektheit der Daten übernommen. Henning Pabst lehnt Schadensersatzansprüche bei fehlgeschlagenen Backupversuchen in jedem Fall ab.
Der Kunde wird die Leistungen von Henning Pabst in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung von Rechten Dritter nutzen. Er darf durch seine Internetpräsenz, insbesondere durch beantragte Domains sowie die eingebundenen Inhalte und E-Mails nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Daten-schutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internetpräsenz bzw. Teile davon nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Henning Pabst ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren und rechtsverletzende Inhalte ggf. zu löschen.
Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder ist ein Rechtsverstoß zur Überzeugung von Henning Pabst aufgrund objektiver Umstände wahrscheinlich, kann Henning Pabst die Domain, Inhalte bzw. E-Mail-Adressen vorübergehend sperren, wenn nicht der Kunde durch geeignete Belege nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt und Henning Pabst von jeglicher Haftung schriftlich freistellt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, die von Henning Pabst zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Zugangsdaten regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird Henning Pabst unverzüglich informieren, sobald ein begründeter Verdacht besteht, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Gestaltung seiner Internetpräsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Serverkapazität verursachen. Henning Pabst kann Internetpräsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dezidierte Hardware).
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von Henning Pabst zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:

- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
- Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B.: DoS/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
- Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port, Scanning);
- Versenden von Werbe-E-Mails an Dritte, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist Henning Pabst zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 8.Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Henning Pabst jeweils auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Domainnamen, Inhalten, E-Mail oder sonstigem Verhalten des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz-, und Wettbewerbsrechtsverletzungen gleich welcher Art.
§ 9.Fremdleistungen: Webhosting-Dienstleistungen
Henning Pabst beauftragt den externen Dienstleister „Power-Netz” c/o Symgenius GmbH & Co KG mit der Erbringung von Webhosting-Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweils aktuellen Leistungskatalogs von Henning Pabst im Rahmen von Internetpräsenz-Paketen, Im folgenden „Firma Power-Netz” genannt. Hierfür überlässt die Firma Power-Netz dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein Webhosting-Paket auf einem virtuellen Webserver (Shared Server).
Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich Henning Pabst vor, die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen zu ändern bzw. durch die Firma Power-Netz ändern zu lassen, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde von Henning Pabst unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt. Der Kunde verpflichtet sich, falls vorhanden, Zugangsdaten zur Administration des Servers gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich Henning Pabst unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Systemverfügbarkeit: Der Kunden hat keinen Anspruch auf 100% ige Erreichbarkeit seiner Web-präsenz, da dies aus technischen Gründen gar nicht möglich ist.
Die Firma Power-Netz strebt an, eine Verfügbarkeit eines jeden Servers von 98,5 % der monatlichen regulären Einsatzzeit sicherzustellen. Gelingt dies der Firma Power-Netz wiederholt nicht, wird Henning Pabst sich um einen neuen Hosting-Dienstleister für den Kunden bemühen. Gelingt auch dem neuen Hosting-Dienstleister keine entsprechende Verfügbarkeit, ist der Kunde nach erfolgloser Abmahnung im Wiederholungsfall zur außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt.
Falls dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird, versichert der Kunde, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz hinterlegt und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter daraus entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gericht- und Anwaltskosten, etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, zum Tag der Beendigung dieses Vertrages sämtliche auf den ihm überlassenen Speicherplatz gespeicherten Daten inklusive gespeicherter E-Mails zu löschen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, wird die Firma Power-Netz die Löschung vornehmen. Für eine rechtzeitige geeignete Aufbewahrung der Daten auf eigenen Speichermedien hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
§ 10.Fremdleistungen: Registrierung von Domains
Henning Pabst organisiert die Registrierung einer Domain für den Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses über den externen Dienstleister "Firma Power-Netz". Es gelten die Bedingungen der für die jeweilige Domain verantwortlichen Registrierungsstelle.
Henning Pabst übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden können und frei von Rechten Dritter sind.
Ist eine durch Henning Pabst bzw. die Firma Power-Netz für den Kunden beantragte Domain nicht mehr verfügbar oder wird die Registrierung von der Registrierungsstelle aus sonstigen Gründen abgelehnt, so kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und/oder Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Eintragungen in Datenbanken der Registrierungsstelle mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Für die Prüfung auf Verletzung fremder Namensrechte und Kennzeichen bei der Domainregistrierung durch Firma Power-Netz ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde wird durch die Firma Power-Netz bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domain-Inhaber (Owner-C/Admin-C) eingetragen.
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Henning Pabst lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungen betreffend der Domain sind, sofern der Kunde Domain-Inhaber ist, vom Kunden direkt und schriftlich an Henning Pabst zu richten.
Wird das Vertragsverhältnis mit Henning Pabst gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, Henning Pabst mitzuteilen, ob die registrierten Domains auf einen anderen Provider übertragen oder gelöscht werden sollen. Erklärt sich der Kunde hierüber nach schriftlicher Aufforderung durch Henning Pabst innerhalb angemessener Frist nicht oder überträgt der Kunde die entsprechende Domain binnen angemessener Frist nicht, ist Henning Pabst berechtigt, die Domain abzuschalten.
Henning Pabst behält sich vor, einen Antrag des Kunden auf Wechsel des Providers („KK-Antrag”) erst dann stattzugeben, wenn sämtliche gegenüber dem Kunden bestehenden, berechtigten Forderungen ausgeglichen sind.
Vom Kunden beauftragte Werbeaktionen oder Social-Media-Aktivitäten wird der Kunde in eigener Verantwortung auf deren rechtliche Zulässigkeit hin prüfen und diese sicherstellen. Henning Pabst oder der Firma Power-Netz obliegt keine rechtliche Prüfung der Werbeaktion. Der Kunde stellt ebenfalls sicher, dass alle Inhaber der vom Kunden angelieferten E-Mailadressen Ihre Einwilligung bezüglich des Empfangs von Mailings, Newslettern, etc. rechtswirksam erteilt haben.
Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Inhalte, Adressen, E-Mail-Adressen, etc. Henning Pabst oder Firma Power-Netz selbst in Anspruch genommen werden, hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.
§ 11.Besondere Bestimmungen für Marketing-Dienstleistungen

Soweit Henning Pabst als einzelne Dienstleistung oder im Rahmen von Leistungspaketen (z.B. Internetpräsenz-Pakete) Marketing-Dienstleistungen, insbesondere SEO-Dienstleistungen erbringt, schuldet Henning Pabst ausschließlich die vereinbarten Dienstleistungen. Ein Erfolg, etwa eine bestimmte Positionierung im Index von Suchmaschinen ist nicht geschuldet.
Henning Pabst weist weiter darauf hin, dass SEO-Maßnahmen nicht auf kurzfristigen, sondern vielmehr nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sind, da ein kurzfristiges, zu schnelles Wachstum die Gefahr der Abstufung durch die Suchmaschinen birgt.
§ 12.Nutzungsrechte, Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen & Referenzverweise
Henning Pabst räumt dem Kunden an der im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Software bzw. Website und sonstigen Leistungen ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Henning Pabst nicht gestattet. Erbringt Henning Pabst Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Rahmen der von Henning Pabst erstellten Internetseite beschränkt.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Henning Pabst über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Henning Pabst geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Henning Pabst nimmt für die Website auf Wunsch auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden gegen Entgelt uneingeschränkt übertragen werden.
Der Kunde darf das fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Henning Pabst vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Henning Pabst zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, Henning Pabst über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Henning Pabst dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Henning Pabst z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Henning Pabst unverzüglich darüber informieren.
Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller bzw. Rechteinhaber.
Der Kunde räumt Henning Pabst das Recht ein, das Logo von Premium Systems oder der Webseiten-Programmierer in das Impressum der Websites des Kunden einzubinden und diese mit der vorgenannten Webseiten von Henning Pabst zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Henning Pabst behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen, die Kunden-Website in den Social-Media-Auftritten von Henning Pabst zu erwähnen sowie entsprechende Links zu setzen.
§ 13.Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von Henning Pabst nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf derselben Beauftragung beruht.
§ 14.Gewährleistung, Haftung

Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Der Kunde hat Henning Pabst Mängel unverzüglich anzuzeigen und Henning Pabst bei der Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Dem Dienstleister Henning Pabst muss das Recht auf Nacherfüllung eingeräumt werden.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist von mindestens 7 Tagen zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde Henning Pabst unmittelbar nach deren Erkennung mitteilen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Henning Pabst innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Andernfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle oder Screenshots).
Henning Pabst weist darauf hin, dass nach derzeitigem technischen Stand Hard- und Softwarefehler nicht vollständig auszuschließen sind. Eine Gewährleistung kann hierfür mithin nicht übernommen werden. Auf Grund von technisch notwendigen Wartungsarbeiten kann auch keine 100%tige Erreichbarkeit der von Henning Pabst bereitgestellten, bzw. über Dritt-Anbieter angebotenen, Systeme gewährleistet werden.
Henning Pabst haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Henning Pabst zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Henning Pabst nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen von Henning Pabst. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine Beweislastumkehr ist hiermit nicht verbunden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Die Haftungsregelung des § 44a TKG bleibt im Anwendungsbereich des TKG unberührt. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet der Dienstleister nur bei Nachweis von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Beweislast liegt in diesem Fall beim Kunden. Ist die Forderung des Kunden berechtigt, nimmt der Dienstleister eine Nachbesserung vor.
§ 15.Datenschutz & Geheimhaltung

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch Henning Pabst auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch Henning Pabst selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von Henning Pabst an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Henning Pabst ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Henning Pabst weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 16.Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Darmstadt soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.